Die Sondernutzungssatzung wurde für einige Kategorien gebührenbefreit. Das gilt aktuell noch bis zum 31. Dezember 2024
Beginnend in der anfänglichen Phase der Covid19-Pandemie wurden einige
Sondernutzungskategorien (Freischankflächen, Aufführungen, Ausstellungen,
Veranstaltungen, Märkte, tw. Veranstaltungswerbung) gebührenbefreit.
(Stichwort "Summer of Außengastro")
Diese Vergünstigungen wurden vom Stadtrat Jahr für Jahr verlängert,
aber dieser Zustand währt ggf. nicht ewig.
Zu beachten ist, dass bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes zusätzliche Gebühren für die Verkehrssicherung und vllt. weitere Gebühren entstehen können.