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(Dresden) Sondernutzung (Außengastronomie, Veranstaltungen, etc.) ist im Jahr 2024 noch günstig zu beantragen

Die Sondernutzungssatzung wurde für einige Kategorien gebührenbefreit. Das gilt aktuell noch bis zum 31. Dezember 2024


Beginnend in der anfänglichen Phase der Covid19-Pandemie wurden einige Sondernutzungskategorien (Freischankflächen, Aufführungen, Ausstellungen, Veranstaltungen, Märkte, tw. Veranstaltungswerbung) gebührenbefreit. (Stichwort "Summer of Außengastro")
Diese Vergünstigungen wurden vom Stadtrat Jahr für Jahr verlängert, aber dieser Zustand währt ggf. nicht ewig.

Zu beachten ist, dass bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes zusätzliche Gebühren für die Verkehrssicherung und vllt. weitere Gebühren entstehen können.


Dokument vom 28. Februar 2024, letzte Änderung am 14. März 2024. Seitenquelltext